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   OLG Brandenburg, 20.11.2012 - 6 U 36/12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,37323
OLG Brandenburg, 20.11.2012 - 6 U 36/12 (https://dejure.org/2012,37323)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 20.11.2012 - 6 U 36/12 (https://dejure.org/2012,37323)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 20. November 2012 - 6 U 36/12 (https://dejure.org/2012,37323)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Haftung eines Eigentümers eines nicht zugelassenen Fahrzeugs für Beschädigungen an einem Pkw eines Dritten; Umfang des Nutzungsausfallschadens

  • RA Kotz

    Nutzungsausfallentschädigung - abgemeldetes Fahrzeug

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Haftung des Eigentümers eines nicht zugelassenen Fahrzeugs für Beschädigungen eines Dritten; Umfang des Nutzungsausfallschadens

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (15)

  • brandenburg.de PDF (Pressemitteilung)

    Jugendliche Autofahrer haften nach einem Unfall auf Schadensersatz und Nutzungsentschädigung

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Die Haftung eines minderjährigen Autofahrers bei einem Unfall

  • rechtsindex.de (Kurzinformation)

    Schadensersatz: Jugendliche Autofahrer ohne Fahrerlaubnis

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    221 Tage Nutzungsausfall?

  • archive.org PDF (Pressemitteilung)

    Jugendliche Autofahrer haften nach einem Unfall auf Schadensersatz und Nutzungsentschädigung

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    221 Tage Nutzungsausfall? - Jugendliche "schrotten" alten Golf, der Besitzer lässt sich Zeit mit der Schadenersatzklage

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Jugendliche haften bei Fahrübungen mit abgemeldetem Pkw

  • rabüro.de (Pressemitteilung)

    Jugendliche Autofahrer haften nach einem Unfall auf Schadensersatz und Nutzungsentschädigung

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Kfz-Eigentümer kann auch bei fehlender Fahrzeugzulassung haften

  • schadenfixblog.de (Kurzinformation)

    Haftung des Kfz-Eigentümers für Beschädigungen

  • kanzlei-zink.de (Kurzinformation)

    Jugendliche Autofahrer-nach Unfall in der Haftung

  • anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)

    Jugendliche Autofahrer haften nach einem Unfall auf Schadensersatz und Nutzungsentschädigung

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Auto nicht versichert: Fahrer und Halter haften

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Kfz-Eigentümer kann auch bei fehlender Fahrzeugzulassung haften

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Jugendliche Autofahrer haften nach einem Unfall auf Schadensersatz und Nutzungsentschädigung - Minderjährige Fahrer hätten angesichts ihres Alters Gefährlichkeit ihres Tuns voraussehen können

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 22.03.1983 - VI ZR 108/81

    Haltereigenschaft des Leasingnehmers

    Auszug aus OLG Brandenburg, 20.11.2012 - 6 U 36/12
    Halter des Kraftfahrzeuges ist, wer das Fahrzeug für eigene Rechnung in Gebrauch hat und die Verfügungsgewalt besitzt, die ein solcher Gebrauch voraussetzt (BGH, Urteil vom 22.3.1983, VI ZR 108/81, NJW 1983, 1492, zitiert nach Juris).
  • OLG Dresden, 30.06.2010 - 7 U 313/10

    Lange Ausfallzeit und Vorschussleistung gegen Sicherungsübereignung des

    Auszug aus OLG Brandenburg, 20.11.2012 - 6 U 36/12
    Kann ein Geschädigter nicht aus eigenen Mitteln eine Reparatur oder ein Ersatzfahrzeug finanzieren und droht daher bei nicht umgehender Regulierung des Schadens ein besonders hoher Nutzungsausfallschaden, ist der Geschädigte nach den Grundsätzen der Schadensminderungspflicht gehalten, den Schädiger darauf hinzuweisen, dass er zur Finanzierung eines Ersatzwagens nicht in der Lage ist und deshalb einen Vorschuss benötigt (KG, Urteil vom 09.04.2009, 12 U 23/08, MDR 2010, 79, 80; OLG Dresden, Urteil vom 30.6.2010, 7 U 313/10; so auch OLG Brandenburg, Urteil vom 30.8.2007, 12 U 60/07, Juris Rn 10).
  • OLG Brandenburg, 30.08.2007 - 12 U 60/07

    Schadensersatz bei einem Verkehrsunfall: Anspruch auf

    Auszug aus OLG Brandenburg, 20.11.2012 - 6 U 36/12
    Kann ein Geschädigter nicht aus eigenen Mitteln eine Reparatur oder ein Ersatzfahrzeug finanzieren und droht daher bei nicht umgehender Regulierung des Schadens ein besonders hoher Nutzungsausfallschaden, ist der Geschädigte nach den Grundsätzen der Schadensminderungspflicht gehalten, den Schädiger darauf hinzuweisen, dass er zur Finanzierung eines Ersatzwagens nicht in der Lage ist und deshalb einen Vorschuss benötigt (KG, Urteil vom 09.04.2009, 12 U 23/08, MDR 2010, 79, 80; OLG Dresden, Urteil vom 30.6.2010, 7 U 313/10; so auch OLG Brandenburg, Urteil vom 30.8.2007, 12 U 60/07, Juris Rn 10).
  • KG, 09.04.2009 - 12 U 23/08

    Schadenersatz bei Verkehrsunfall: Nutzungsausfallentschädigung für 3 Monate

    Auszug aus OLG Brandenburg, 20.11.2012 - 6 U 36/12
    Kann ein Geschädigter nicht aus eigenen Mitteln eine Reparatur oder ein Ersatzfahrzeug finanzieren und droht daher bei nicht umgehender Regulierung des Schadens ein besonders hoher Nutzungsausfallschaden, ist der Geschädigte nach den Grundsätzen der Schadensminderungspflicht gehalten, den Schädiger darauf hinzuweisen, dass er zur Finanzierung eines Ersatzwagens nicht in der Lage ist und deshalb einen Vorschuss benötigt (KG, Urteil vom 09.04.2009, 12 U 23/08, MDR 2010, 79, 80; OLG Dresden, Urteil vom 30.6.2010, 7 U 313/10; so auch OLG Brandenburg, Urteil vom 30.8.2007, 12 U 60/07, Juris Rn 10).
  • BGH, 10.10.1972 - VI ZR 104/71

    Umfang der Haftung des Halters und Führers eines PKWs - Entstehen des Schadens

    Auszug aus OLG Brandenburg, 20.11.2012 - 6 U 36/12
    Die Halterhaftung besteht auch auf Privatgrundstücken, wie etwa auf einem Werksgelände (vgl. BGH, Urteil vom 10.10.1972, VI ZR 104/71, VersR 1973, 83, zitiert nach Juris).
  • OLG Hamm, 21.05.2019 - 9 U 56/18

    Schadensersatzansprüche aus einem Verkehrsunfall

    Auch solche Schadensereignisse, die sich Tage nach der Herausnahme aus dem öffentlichen Verkehr auf Privatgrundstücken ereignen, können daher dem Betrieb nach § 7 Abs. 1 StVG zugeordnet werden, sofern nur der örtliche und zeitliche Kausalzusammenhang mit dem Betriebsvorgang des Kraftfahrzeugs oder dem Versagen einer seiner Betriebseinrichtungen nachgewiesen wird (BGH v. 10.10.1972 - VI ZR 104/71 - juris Rn. 13 - VersR 1973, 83; Brandenburgisches OLG v. 20.11.2012 - 6 U 36/12 - juris Rn. 40 - VRR 2013, 180; OLG Celle v. 14.11.2012 - 14 U 70/12 - juris Rn. 2 - NZV 2013, 292; OLG Hamm v. 04.02.2002 - 6 U 130/01 - juris Rn. 13 - NJW-RR 2002, 1389; Oberlandesgericht des Landes Sachsen-Anhalt v. 24.11.2015 - 12 U 110/15 - juris Rn. 40 - RuS 2016, 150; vgl. Lemcke , RuS 2016, 152 und Wenker , jurisPR-VerkR 6/2016, Anm. 2).
  • LG Essen, 21.12.2016 - 13 S 66/16

    Schadensersatzanspruch wegen Nutzungsausfalls durch wirtschaftlichen Totalschaden

    (OLG Brandenburg, Urt. v. 20.11.2012 - 6 U 36/12; OLG Karlsruhe, Urt. v. 08.08.2011 - 1 U 54/11; KG, Urt. v. 09.04.2009 - 12 U 23/08; Beschl. v. 06.03.2008 - 12 U 59/07).
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